Im Rahmen einer durchgeführten Wartung erhalten Sie eine Funktionsgewährleistung für die Dauer von 3 Monaten ab Lieferdatum gemäß Lieferschein. Die für den Fristablauf relevanten Daten sind in unserer Datenbank registriert. Diese Funktionsgewährleistung erstreckt sich nur auf durchgeführte Reparaturen sowie Defekte, die zum Durchführungszeitpunkt der Wartung mit angemessener Sorgfalt hätten erkannt werden können. Die PLASSON GmbH entscheidet nach eigenem Ermessen, ob ein Gewährleistungsanspruch akzeptiert wird.

Die Funktionsgewährleistung unterliegt zudem den folgenden Bedingungen:

(1) Die Funktionsgewährleistung umfasst ausschließlich Arbeiten, die in unserer hausinternen Servicestelle bzw. bei der PF Schweißtechnologie GmbH durchgeführt wurden und bei denen eine Wartung durchgeführt wurde.

(2) Das Produkt wurde korrekt und bestimmungsgemäß, wie in der Bedienungsanleitung beschrieben, verwendet.

(3) Das Produkt wurde nur innerhalb der in der Bedienungsanleitung beschriebenen Leistungsgrenzen und Anschlussbedingungen betrieben.

(4) Nur ausgebildete und richtig eingewiesene Bediener haben das Produkt benutzt.

(5) Von der Funktionsgewährleistung ausgeschlossen sind:

  • Schäden, die aufgrund von Alterung an Bauteilen auftreten und durch angemessene Sorgfalt nicht erkannt werden können (Bauteilversagen)
  • Betriebsbedingter Verschleiß, z. B. an Kabeln, Adaptern, Steckkontakten,
    Lesestiftspitzen, Dichtungen, Messern, Klingen, etc.
  • Schäden durch unsachgemäße Anwendung oder Spannungsversorgung
  • Schäden durch Überlastung
  • Verwendung von nicht zugelassenen Zubehörteilen
  • Beschädigung durch Gewaltanwendung, Fremdeinwirkung oder Fremdkörper
  • Folgeschäden durch ungenügende oder unsachgemäße Wartung oder Reparatur
  • Schäden durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung
  • Teilweise oder komplett demontierte Produkte

(6) Kulanzreparaturen
Wurde ein Gewährleistungsanspruch zurückgewiesen, aber der Schaden dennoch vollständig oder teilweise ohne Berechnung behoben (Kulanzreparatur), kann hieraus kein genereller Rechtsanspruch abgeleitet werden.