Bei bestimmungsgemäßen Gebrauch erhalten Sie auf unsere Werkzeuge und Geräte eine Gewährleistung für die Dauer von 36 Monaten. Die Gewährleistung erstreckt sich nur auf Mängel, die auf Material- und/oder Herstellungsfehler sowie auf die Nichterfüllung zugesicherter Eigenschaften am Tag der Auslieferung durch die PLASSON GmbH zurückzuführen sind. Der Gewährleistungsanspruch beginnt mit dem Datum der Lieferung an den Endnutzer. Erfolgte die Lieferung an den Endnutzer durch einen Vertriebspartner ist die Gewährleistungsdauer ab Lieferung durch die PLASSON GmbH auf maximal 36 Monate limitiert. Bei Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruchs ist der Verkaufsbeleg mit Verkaufsdatum und Seriennummer beizufügen. Die PLASSON GmbH entscheidet nach eigenem Ermessen, ob ein Gewährleistungsanspruch akzeptiert und ob das betreffende Produkt ersetzt oder repariert wird. Die Reparatur kann durch eine autorisierte Servicestelle durchgeführt werden.

Die Gewährleistung unterliegt zudem den folgenden Bedingungen:

(1) Das Produkt wurde korrekt und bestimmungsgemäß, wie in der Bedienungsanleitung beschrieben, verwendet.

(2) Das Produkt wurde nur innerhalb der in der Bedienungsanleitung beschriebenen Leistungsgrenzen und Anschlussbedingungen betrieben.

(3) Nur ausgebildete und richtig eingewiesene Bediener haben das Produkt benutzt.

(4) Das Produkt wurde ordnungsgemäß gewartet. Für Heizwendelschweißgeräte, Heizelement-Stumpfschweißmaschinen und andere elektrische Geräte muss alle 12 Monate ab Verkaufsdatum eine Wartung durch eine autorisierte Servicestelle durchgeführt werden, um den Gewährleistungsanspruch zu erhalten. Für andere Produkte sind die Empfehlungen in der Bedienungsanleitung zu befolgen.

(5) Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind:

  • Betriebsbedingter Verschleiß, z.B. an Kabeln, Adaptern, Steckkontakten,Lesestiftspitzen, Dichtungen, Messern, Klingen, etc.
  • Schäden durch unsachgemäße Anwendung oder Spannungsversorgung
  • Schäden durch Überlastung
  • Verwendung von nicht zugelassenen Zubehörteilen
  • Beschädigung durch Gewaltanwendung, Fremdeinwirkung oder Fremdkörper
  • Folgeschäden durch ungenügende oder unsachgemäße Wartung oder Reparatur
  • Schäden durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung
  • Eigenschaften, die nicht von der PLASSON GmbH zugesichert wurden
  • Teilweise oder komplett demontierte Produkte
  • Folgeschäden

(6) Kulanzreparaturen
Wurde ein Gewährleistungsanspruch zurückgewiesen, aber der Schaden dennoch vollständig oder teilweise ohne Berechnung behoben (Kulanzreparatur), kann hieraus kein genereller Rechtsanspruch abgeleitet werden.